Arithmetisches Mittel

In der Gesellschaft leben jede Menge Underdogs, die täglich damit beschäftigt sind, ihr Überleben in den Griff zu bekommen ohne den nächsten Supermarkt zu entern. Ihr Einkommen sind Geld- und Sachbezüge aus der öffentlichen Armenkasse mit dem sie auskommen müssen. Die Höhe des Lebensunterhalts hängt maßgeblich von den Festlegungen des zuständigen Arbeitsministeriums ab. Die derzeitige Kassenhüterin, Ursula von der Leyen, musste auf Grund einer Intervention des Bundesverfassungsgerichts die Hartz-IV-Sätze neu anpassen und siehe da, es steht ein neuer haushaltsverträgliche Höchstbetrag im Raum, nämlich fünf Euro mehr als bisher.

So sang- und klanglos wollen Opposition und Wohlfahrtsverbände die Neuregelung dem Ministerium nicht überlassen. Falsch gerechnet, tönt es aus den SPD-Reihen und auch die Finanzmathematiker der Wohlfahrtsverbände fangen an, die Berechnungsmethoden von Regierung und Statistischem Bundesamt anzuzweifeln. Der somit eröffnete Streit verwandelt die Diskussion um Armut in Deutschland in eine arithmetische Schulübung deren Ergebnis davon abhängt, was rechts und links der Gleichung einfließt. Mathematisch hat das Ministerium natürlich nicht falsch gerechnet und am Ende kam genau das Ergebnis heraus, mit dem das Regierungsressort in punkto Mehrausgaben leben kann.

Den haushaltskompatiblen Betrag für die 4,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger durch eine andere Rechenvariante in Frage zu stellen ist mehr als müßig. Das Raus- und Reinrechnen von Daten aus Einkommens- und Verbrauchsstichproben führt natürlich zu anderen Zahlen. Doch was hat man damit eigentlich bewiesen? Sicherlich nicht, dass sich Sozialhilfeempfänger auch mit 394 Euro in einer trostlosen Zwangslage bewegen.

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