Sheriff im Netz sieht mit

Dezember 8, 2006

Die Überraschung kam auf leisen Sohlen. Das Bundeskriminalamt greift demnächst auch auf Festplatten der Internet-User zu, nachdem es die Landesbehörden schon regelmäßig seit geraumer Zeit tun. Unbemerkt, versteht sich. Denn beim Behörden-Hack handelt es sich nicht um das illegale Ausspionieren von Computernetzen, PCs, E-Mails und Chat-Foren, sondern um ganz legales Vorgehen der Strafverfolgungsbehören. Die autorisierte Rundumüberwachung des Internets verleiht einem sehr menschlichen Anliegen einen Tiefschlag: Anonymität gegenüber Dritten ist beim Gedankenaustausch nicht mehr gewährleistet.

Während die Hackerszene, die mit eingeschmuggelten Leseprogrammen den PC nach Kreditkartennummern oder ähnlichem durchstöbern, seit langem für öffentliche Entrüstung sorgt, nehmen sich Beamte genau diesen gescholtenen Hacker zum Vorbild und gehen zum Informations-Fishing. Klar geht es darum, Straftaten aufzudecken oder zumindest Hinweise auf potentielle Täterkreise und deren Vorhaben zu finden. Aber gibt es nicht auch Hacker mit edlen Motiven, die beispielsweise durch spektakuläre Angriffe auf Schwachstellen aufmerksam machen?

Hacker ist Hacker sagt bislang die Staatsanwaltschaft. Jetzt kommt die Ausnahme. Der geadelte Staatshacker handelt im Auftrag seiner Majestät und hat die Lizenz zum Zugriff. Das Informationsbedürfnis des Staatsschutzes und der Kriminellenverfolger ist offenbar so groß, dass die Behörden auch im virtuellen Raum dabei sein wollen. Aber: Böse Buben bereiten ihr Ding doch nicht im Internet vor oder verüben den Anschlag auf einer Webseite. Diese Leute scheuen das Licht der Öffentlichkeit. Das macht dieses Klientel doch auch im wirklichen Leben so. Jeder Fernsehkrimi zeigt, dass Gauner seit jeher konspirativ vorgehen. Ein Mafiosi, der seine Anweisungen auf Zettel notiert, schafft natürlich Beweismittel. Deshalb verschwinden sie ja auch schnellstmöglich in der Klospülung. Professionelle Banden werden sich kaum auf ein Medium einlassen, das viele Spuren hinterlässt. Islamische Terroristen benutzen Webseiten allenfalls für Botschaften, die sie bewusst nach draußen geben.

Es mag Hitzköpfe geben, die vor lauter Technikbegeisterung vergessen, dass sie auf der falschen Seite des Gesetzes stehen. Es gibt Trittbrettfahrer, Psychopathen, Selbstinszenierer, Angeber und Naivlinge – jeder kann sich im Internet herumtreiben. Wie bitte sollen Beamte aus dieser kunterbunten Vielfalt einen veritablen Straftäter herausfiltern, der obendrein seine Tat noch gar nicht zur Aufführung gebracht hat. Der Kriminalist stürzt sich in digitale Jenseits, obwohl der Tatort doch im Diesseits zu finden ist. Die Antwort aus dem Innenministerium lautet: Macht nix, wir brauchen das. Denn wir tragen erst mal alles zusammen und lassen dann unsere Analysemaschinen drüberlaufen.

Zwangsläufig bleibt bei diesem Vorgehen mehr hängen, als der Täter oder sein Umfeld. Es sind Kundenprofile die in den Amtsstuben zusammengefügt werden, die erst mal in die Datenbank wandern und dort zu aussagefähigen Informationen weiter verdichtet werden. Polizeiarbeit wandelt sich in ein gigantisches Data Warehouse, das in ganz Europa zur Verfügung steht. Damit das alles funktioniert ist Technik vom Feinsten nötig, bezahlt von Steuergeldern, die auch die IT-Spezialisten der umtriebigen Verfassungsschützer entlohnen. Eine schwere Hypothek. Das muss einfach ein Erfolg werden. Der Drehbuchautor würde hier der Vollständigkeit halber noch hinzufügen: Bis zum nächsten Anschlag (das Böse ist den Verfolgern immer ein Schritt voraus).

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